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Steffen Lehmann

UNIT Versicherungsmakler GmbH
Luxemburger Allee 4
45481 Mülheim an der Ruhr

Instrumente der Mitarbeiter­­bindung und -gewinnung

Betriebsrente

Durch die demo­grafische Ent­wicklung und die volkswirt­schaftlichen Kosten der Pandemie ist eines sicher: Die Rente wird immer weniger alleiniges Ein­kommen im Alter sein können. Für junge Mitarbeiter ist die Rente noch in weiter Ferne. Die Diskussionen um die Heraus­forderungen für die öffent­lichen Versorgungs­systeme und die Ver­werfungen am Kapital­markt sorgen dafür, dass viele junge Menschen nicht zeitgerecht mit dem not­wendigen Anspar­vorgang beginnen.

Die betrieb­liche Alters­versorgung sorgt für einen sicheren und vom Gesetz­geber geför­derten Spar­vorgang, der aber oft nur mit der Unter­stützung des Arbeit­gebers in Gang gesetzt wird.

Noch ein Hinweis: Mit Einführung des Betriebs­renten­stärkungs­gesetzes sind Arbeit­geber verpflichtet, einen Arbeit­geber­zuschuss von mindestens 15 % zu leisten.

Finanzielle Absicherung von Folgen des Ausfalls einer Führungs­kraft durch Krankheit
Gesellschafter – Geschäftsführer, Führungskräfte, Spezialisten

Sichern Sie Ihr Unter­nehmen gegen die finan­ziellen Folgen bei Ein­tritt einer schweren Krank­heit einer Schlüssel­person ab, denn schon ein kurz­fristiger Ausfall von Ihnen oder eines wichtigen Mit­arbeiters kann zu empfind­lichen Ein­bußen im Unternehmen führen.

Je nach An­bieter sind über 50 definierte Krank­heiten und Ereig­nisse versichert. Bei Eintritt des versicherten Ereignisses wird die Versicherungs­summe ausgezahlt und die Sie haben die finanziellen Möglich­keiten, den Ausfall auszu­gleichen. Sei es durch Einschaltung eines externen Spezialisten oder durch bessere Bezahlung Ihrer Belegschaft.

Risikoabsicherung der Inhaber, Mitarbeiter und deren Familien

Tod und Krankheit sind heikle Themen, obwohl sie so zentral sind und das Leben Betroffener aus der Bahn werfen können.

Im Rahmen einer arbeitgeber­finanzierten Zusage sorgen Sie für die Familien Ihrer Mit­arbeiter, sollte der Ernährer berufs­unfähig werden oder versterben. 58 von 100 Personen glauben, dass ihre Erspar­nisse weniger als 6 Monate reichen. Nach Studien sind die Hälfte der Beschäftig­ten bereit, für die Ab­sicherung von Berufs­unfähigkeit auf Gehalt zu verzichten.

Versichert wird immer die gesamte Beleg­schaft – und dass im gewissen Rahmen ohne Gesund­heits­fragen. Die Leistungen beziehen sich jeweils auf das Brutto­jahresgehalt und sind damit für alle Mit­arbeiter mit mindestens 20 Wochenstunden und auch Büro­inhaber gleichermaßen attraktiv.

Absicherung der Kosten für Lohnfortzahlung bei längerer Krankheit

Zahlen Sie sich oder Ihren Angestellten / Führungs­kräften über das gesetz­liche Maß hinaus den Lohn fort? Sichern Sie sich gegen die Kosten mit einem Kranken­tagegeld ab. Der Versicherer gewährt während der Dauer des Versicherungs­vertrages dem Arbeit­geber als Versicherungs­nehmer für den durch völlige Arbeits­unfähigkeit der versicherten Person bedingten Arbeits­ausfall ein Tagegeld in der vereinbarten Höhe.

Betriebliche Kranken­versicherung

Eine betrieb­liche Kranken­versicherung (bKv) ist eine zusätzliche soziale Leistung des Unter­nehmens für die Mitarbeiter, die Sie unter­stützen kann, die Mit­arbeiter vor einem längeren krankheits­bedingten Ausfall zu schützen. Die Gesundheits­leistungen einer gesetzlichen Kranken­versicherung werden sinnvoll ergänzt. Gleiches gilt gegebenen­falls auch für die privat kranken­versicherten Mitarbeiter.

Ein besonderes Augenmerk kann auf die Service­leistungen, je nach Angebot des Versicherers, gerichtet werden. Zu diesen Leistungen können zählen:
Ein Facharzt­terminservice oder eine Video­sprechstunde, die einen leichteren Zugang zu verschie­denen Fach­richtungen einer ärztlichen Beratung bietet.