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Steffen Lehmann

UNIT Versicherungsmakler GmbH
Luxemburger Allee 4
45481 Mülheim an der Ruhr

Betriebliche Versicherungen

Berufshaftpflicht­versicherung

Für Architekten und Ingenieure ist die Absicherung gemäß Kammervorgabe eine Pflichtversicherung. Die Haftung von Planern ist sehr weitgehend. An­läss­lich von fehlerhaften Berech­nungen, falsch angewandten Normen, aber auch unzureichend um­gesetzten Vorgaben des Auftrag­gebers/Bauherrn haftet der Planer für eigene Fehler. Zudem haftet er für Falsch­beratungen und unterlassene Hinweise. Die Haftung ist grund­sätzlich nicht auf eine be­stimmte Summe beschränkt. Die Gren­zen des Ver­sicherungs­schutzes kön­nen daher weit­reichende Auswirkungen haben.

In Deutschland herrscht Vertrags­freiheit, aber einige vertrag­liche Rege­lungen werfen hin­sichtlich des Versicherungs­schutzes in der Berufs­haft­pflicht immer mal wieder Fragen auf.

→ Gesamtschuldnerische Haftung → UNIT-Seminarprogramm → Vorteile für UNIT-Kunden

Cyber-Risiken

Derzeit nehmen die Cyber-Risiken stark zu und bedür­fen beson­derer Aufmerksam­keit. Einen 100 %-igen Schutz vor Cyber-Risi­ken gibt es nicht. Es ist not­wendig, die für das jeweilige Unter­nehmen kriti­schen Vor­gänge heraus­zu­arbeiten und das Risiko zu bewer­ten. Es gilt: Einem An­griff vorzu­beugen ist erheb­lich günstiger, als einen Angriffs­schaden zu beheben.

Den Angrei­fern wird es oft zu leicht ge­macht. Nicht ausreichende tech­nische Schutz­maßnahmen oder der Faktor Mensch sorgen für Einfalls­tore. 60 % der Angriffe werden von der Anti­virus-Software übersehen.

Für einen Schutz vor Angriffen arbeiten wir mit einem externen Partner zusammen. Gern stellen wir den Kontakt her.

Eine Ver­sicherungs­lösung kann vor hohen Vermögens­schäden bewahren und sorgt für einen Zu­gang zu Spezialisten, ent­lastet aber nicht bei den vor genannten Vorsorge­maßnahmen.

→ BSI warnt vor Kaspersky-Virenschutzsoftware

(Straf-)Rechts­schutz und Cyber-Risiken

Als Unternehmens­leiter haben Sie viel­fältige Ver­pflichtungen zur ordent­lichen Geschäfts­führung. Ob es die korrekte Steuer­erklärung, die Auf­stellung von Sicherheits­konzepten zum Schutz vor Cyber-Angriffen oder der Umgang mit vertrau­lichen Daten von Ange­stellten und Auftrag­gebern ist

Für Management­fehler haften Sie umfäng­lich und oft unbe­grenzt mit Ihrem Privat­vermögen. Die Rechts­gebiete, die Sie beachten und umsetzen müssen, sind zahl­reich und nicht zu über­blicken. An­sprüche können empfindlich sein und sehr weit­reichende bis existentielle Folgen haben.

D&O Versicherung
Directors and Officers Liability Insurance

Die D & O Versicherung schützt die Firma vor den Folgen von Management­fehlern und somit auch das Vermögen der Organe. Versicherungs­nehmerin ist die Firma und anspruchs­berechtigt sind die versicherten Personen (alle Organe der Gesellschaft).

Die Funktion dieser Haftpflicht­versicherung ist es, unberechtigte Ansprüche abzu­wehren und berech­tigte zu befriedigen. Sollte sich ein Haftungs­grund an­bahnen, nehmen Sie bitte früh­zeitig mit dem Versicherer im Rahmen einer Umstands­meldung Kontakt auf.

Zunehmend wird empfohlen, Strafrechts­schutz und D & O Deckungs­klagerechts­schutz dieser Sparte zur Seite zu stellen.

Leistungen im Ausland

Arbeitgeber trifft eine sehr weit­gehende Fürsorge­verpflichtung gegenüber ins Ausland entsandten Angestellten. Die Fürsorge­pflicht ist wohl nicht bloß eine Unternehmens­verantwortung, sondern auch eine recht­liche Ver­pflichtung. Der Arbeit­geber muss, der Fürsorge­pflicht gegenüber, eine präventive Position ein­nehmen. Er ist rechtlich verpflichtet zuzu­sichern, dass das Personal über mögliche Sicherheits­risiken unterrichtet und geschult wurde, um auf kritische Situationen antworten zu können und um nicht in Situationen mit vorher­sehbaren Risiken gebracht zu werden.

So kann der Arbeitgeber etwa unter bestimmten Umständen verpflichtet sein, für den Arbeitnehmer Versicherungen, insbesondere Auslandsunfall- oder Auslands­kranken­versicherungen, abzu­schließen. Dies könnte grund­sätzlich dann eine Ver­pflichtung sein, wenn der Arbeit­nehmer aufgrund der Auslands­tätigkeit nicht der deutschen Sozial­versicherungs­pflicht unterliegt, oder er in echte Krisen­gebiete entsandt wird.

Aon Construct: Unsere kombinierte Projektversicherung
Zur Absicherung komplexer Bauprojekte

Als Bauherr, Investor oder Projektentwickler kennen Sie den enormen Zeit- und Kostendruck, unter dem jedes Bau- und Montageprojekt steht. Vor allem aber kennen Sie die Auswirkungen unerwarteter Schäden. Sie bringen den Zeitplan des Bauablaufs durcheinander und die unvorhersehbaren Kosten machen Kalkulationen zunichte. Diese Risiken sind uns vertraut, denn wir verfügen über umfangreiche Kenntnisse rund um Bau- und Montageprojekte der unterschiedlichsten Größe und Konzeption.

Auf Basis unseres Projektversicherungskonzepts Aon Construct erarbeiten wir für Sie eine übergreifende und einheitliche Versicherungslösung, die als kombinierte Haftpflicht-, Bauleistungs- und Montageversicherung mit den für Sie wichtigen Leistungen überzeugt.

Unsere Lösung - Aon Construct -  liegt bei etwa 50% der üblichen Kosten und dies bei überdurchschnittlicher Performance: Sicherheit, Planbarkeit, Prozess- und Kostenkontrolle!

 Dafür gibt es zwei wesentliche Gründe:

  • Eine Kombiversicherung vermeidet Rechtsberatungskosten in Schadenfällen.

  • Einmal hart am gesamten Markt verhandeln und das Ergebnis allen GU/Gewerke/Planern zur Verfügung stellen, ist effektiver und günstiger als eine unüberschaubare Anzahl einzelner Deckungen.